ANMELDUNG

Wie wird man Genossenbürgerin oder Genossenbürger von Schwyz.

BÜRGERREGISTER

Gemäss Statuten gehören zur Genossame Schwyz folgende Geschlechtsnamen:

Die Statuten der Oberallmeindkorporation Schwyz regeln klar unter welchen Voraussetzungen man Bürger oder Bürgerin ist und wie die Aufnahme erfolgt.

Voraussetzungen zur Aufnahme als Genossenbürger ist die Mitgliedschaft in der Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK).

Abstammung:

Massgeblich für die Abstammung ist der Nachweis eines Kindsverhältnisses im Sinne von Art. 252 ZGB:

  1. zu einem lebenden oder verstorbenen Korporationsmitglied oder
  2. zu Personen, die zufolge Nichterreichens des massgeblichen Alters noch nicht in die Korporation aufgenommen werden konnten, im Übrigen aber die Voraussetzungen für die Aufnahme zum Zeitpunkt ihres Todes erfüllt hätten.

Wohnsitz:

Ein Genossenbürger muss den gesetzlichen Wohnsitz per Stichtag 1. Januar in der Gemeinde Schwyz haben.

Aufnahme:

Ein Genossenbürger muss am 1. Januar des Aufnahmejahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.

Anmeldung:

Ein Bewerber um das Korporationsbürgerrecht muss sich schriftlich mit einem Anmeldeformular anmelden. Diese Anmeldung ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis spätestens 31. März des Aufnahmejahres einzureichen.

Mitglieder der Oberallmeinkorporation Schwyz (OAK) mit Wohnsitz in der Gemeinde Schwyz sind automatisch Mitglieder der Genossame Schwyz. Es ist keine weitere Anmeldung erforderlich.

Bei Unklarheiten oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltung:

Genossame Schwyz
Studenmatt 2
6438 Ibach
Tel.: 041 813 03 90
E-Mail: info@genossame-schwyz.ch

oder an die Oberallmeindkorporation Schwyz:
Tel.: 041 818 50 60, E-Mail: oak@oak-schwyz.ch

Sie können das Anmeldeformular für Neuanmeldungen, Wiederaufnahmen und Adressänderungen downloaden:

Download Anmeldeformular

oder bei uns per Email bestellen.

Abegg Göldlin von Tiefenau Nideröst
ab-Yberg Grossmann Ott
Amgwerd Güpfer Pfyl
Anderrüthi Gwerder Räber
Appert Härig Reding
Auf der Maur Hediger von Reding
Beeler Heinzer Reichlin
Bellmont Heller Reichmuth
Betschart von Hettlingen Rickenbacher
Blaser Holdener von Rickenbach
Bösch Horat Sager
Büecheler Imhof Schelbert
Büeler Imlig Schibig
Bürgler Immoos Schilter
Castell Inderbitzin Schmid
Dettling Inglin Schmidig
Dörig Janser Schnüriger
Ehrler Jütz Schorno
Ender Kothig Schrutt
Erb Krienbühl Schuler
von Euw Kryenbühl Städelin
Fach Kündig Steiner
Fässler Kyd Strüby
Felder Lagler Studiger
Fischlin Laimbacher Styger
Flecklin Laimer Suter
Föhn Lindauer Tanner
Fries Linggi Trütsch
Frischherz Loser Ulrich
Fuchs Lüönd Wiget
Gasser Märchy Zeberg
Geisser Marty
Giger Mettler

Die Geschlechter Bösch, Erb, Güpfer, Härig, Kothig und Laimer sind ausgestorben.