MITGLIEDER , ANMELDUNG / BÜRGERREGISTER
Wie wird man Genossenbürgerin oder Genossenbürger von Schwyz? Die Statuten der Oberallmeindkorporation Schwyz regeln klar unter welchen Voraussetzungen man Bürger oder Bürgerin ist und wie die Aufnahme erfolgt. Voraussetzungen zur Aufnahme als Genossenbürger ist die Mitgliedschaft in der Oberallmeindkorporation Schwyz (OAK).
Mitglieder der Oberallmeinkorporation Schwyz (OAK) mit Wohnsitz in der Gemeinde Schwyz sind automatisch Mitglieder der Genossame Schwyz. Es ist keine weitere Anmeldung erforderlich.
CHRONIK
Will man die Geschichte der Genossame auch nur einigermassen verstehen, muss man auf die Oberallmeindkorporation zurückgehen. Die Besiedelung des Landes Schwyz dürfte im 5. bis 9. Jahrhundert durch Alemannen passiert sein. Diese freien Bauern bildeten die sog. Marktgenossenschaft welche sich als Oberallmeindkorporation Schwyz bis in die Gegenwart behauptete. Die Oberallmeind ist damit bedeutend älter als die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Nebst dem Land, das jedem freien Manne zur eigenen Nutzung gegeben war, gab es schon immer Alpen, Weiden und Wald, die allen Marktgenossen zum gemeinsamen Gebrauch zustanden. Dieses allen gemeinsam gehörende Land nannte man Allmeind. Dabei wurde bereits an der Landsgemeinde vom 1. August 1358 zwischen Landleuten und im Land wohnenden Nichtlandleuten unterschieden. Wer Anteil an der Allmeind haben wollte, musste Landmann sein aus freiem altem Schwyzer Geschlecht. Das Land blieb seither unverteilbarer Besitz und überlebte selbst den Sturz der alten Ordnung mit der französischen Revolution und alle darauf folgenden Wirren bis in unsere Zeit.
15. Oktober 1882, Geburtstag der Genossame
Am 15. Oktober 1882 stimmte die Oberallmeind-Gemeinde einem Teilungsvertrag zu. Dadurch entstanden im Kanton Schwyz alle Dorf-Genossamen. Die Genossame Schwyz erhielt damals für ihre 1153 Genossenbürger ein Treffnis von Fr. 21’327.–, in Form von 26 schon bisher benutzten und 8 neu zugeteilten Grundstücken. Wald wurde den Genossamen erst im Jahre 1927 und teilweise noch später zugeteilt. Diese Güter bildeten das Grundvermögen der Genossame Schwyz, welches es nach den Teilungsgrundsätzen von 1882 als unverteiltes Gut zu wahren und zu mehren galt, was auch geschah. Durch Zukauf weiterer Liegenschaften und Alpen konnte sich die Genossame Schwyz flächenmässig ausdehnen. Grosse Bedeutung erlangte in vergangener Zeit der Baulandverkauf an Private, was für die Entwicklung der Gemeinde Schwyz von entscheidender Bedeutung war. Ganze Quartiere wie Grosstein, Eigenwies, Oberfeld, Obermatt, Mangelegg, Weidhuobli oder das Gewerbegebiet Muota in Ibach entstanden durch Landverkäufe der Genossame Schwyz. Anfangs der Achtzigerjahre, mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser Studenmatt, begann sich die Genossame auch als Vermieterin von Wohnungen zu betätigen. Die unbebauten Talliegenschaften dienen ansässigen Bauern als Zupachten, während die Alpen bis auf den heutigen Tag von allen Bauern gemeinsam genutzt werden können.
Insgesamt hat sich die Genossame Schwyz im Laufe der Jahrzehnte eine diversivizierte, aber überschaubare Vermögensstruktur mit solidem Ertrag erarbeitet.